m Mijn Omgeving

BESTIMMUNGEN FÜR BUNGALOWS UND CHALETS

Bezahlung
1.    Zahlungsverpflichtungen stehen an die Vorderseite dieses Vertrag.

Rechte und Pflichten des Vermieters
2.    Der Vermieter hat sich durch Unterzeichnung dieses Vertrages dazu verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberen und einwandfreien Zustand an der Mieter übergeben.
3.    Der Vermieter darf das Mietobjekt zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen oder durch interessierte neue Mieter besichtigen lassen.

Rechte und Pflichten des Mieters
4.    Der Mieter erklärt, daß er über Lage, Einrichtung und guterhaltenem Zustand des Mietobjektes unterrichtet ist.
5.    Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen nicht mehr Personen im Mietobjekt übernachten, als in diesem Vertrag vereinbart worden ist. Wenn die festgelegte Personenhöchstzahl ohne schriftliche Zustimmung überschritten wird, wird dieser Vertrag als gelöst betrachtet.
6.    Der Mieter wird das Mietobjekt wie ein guter Hausherr benutzen, es ordentlich bewohnen und in Ordnung halten, wobei er sich verpflichtet, alle Schäden unverzüglich zu ersetzen, die durch sein Zutun an dem Mietobjekt, der Ausstattung, dem Hausrat oder amderweitig einstanden sind. Die Verpflichtung zu unverzüglichem Schadenersatz gilt auch für abhanden gekommene Teile des Mietobjektes, der Ausstattung oder des Inventares.
7.    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nach Beendigung der Mietfrist einschließlich dem darin befindlichen Inventar in sauberem Zustand zurückzugeben.
8.    Das mitbringen von Haustieren ist gründsatzlich untersagt.
9.    Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich zu Urlaubszwecken verwenden und darf in den gemieteten Räumen weder Beruf noch Geschäft ausüben.
10.    Es ist verboten, in dem Mietobjekt andere Geräte für Koch-, Heizungs- oder Waschzwecke zu verwenden, als die darin vom Vermieter angebrachten oder aufgestellten Geräte.
11.    Der Mieter wird - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart- Bettwäsche, Händ- und Küchentücher selbst mitbringen. Es ist dem Mieter nicht erlaubt, die Betten in der Unterkunft ohne Bettwäsche zu benutzen.
12.    Es ist dem Mieter untersagt, durch Musik oder Lärmen zu belästigen.
    
Allgemein
13.    KAUTION, BAR ZAHLEN BEIM ANKUNFT, € 50.00 PRO FAMILIE ODER PRO PERSON.
14.    NACHTRUHE VOM 23.00 - 07.00 UHR.
15.    Die Übergabe des Mietobjektes erfolgt durch Aushändigung des Hausschlüssels.
16.    Die Ferienunterkunft soll zwischen 15.30 und 17.00 Uhr am Ankunftstag bezogen werden. Mieter, die nicht rechtzeitig bei Ihrer Ferienadresse ankommen, sind verpflichtet, die Vermieter/Schlüsselbewahrer darüber rechtzeitig in Kentnis zu setzen, sodaß eine Absprache über die Schlüsselübernahme gemacht werden kann.
17.    Der Mieter hat das Mietobjekt mit dem gesammten Inventar, das in einem an Ort und Stelle anwesenden Inventarverzeichnis aufgeführt ist, übernommen, es sei denn, er erhebt hiergegen innerhalb von 4 Stunden nach Einzug beim Vermieter Einspruch. Der Vermieter ist verpflichtet, nach Beendigung der Mietfrist auf Verlangen des Mieters auf dem Original des Mietvertrages zu bestätigen, daß das Mietobjekt mit dem darin befindlichen Inventar in Übereinstimmung mit der an Ort und Stelle vorhandenen Inventarliste dem Vermieter wieder übergeben worden ist.
18.    Zusätsliche Kosten der Mietsumme müssen im Voraus zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und auf dem Mietvertrag angegeben werden.
19.    Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung vom Eigentum des Mieters außer bei Gegenständen, die er gegen Empfangsbestätigung in Verwahrung genommen hat.

Lösung
20.    Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Zwischenkunft vom Richter oder Schiedsmann in nachstehenden Fällen als gelöst zu betrachten:
a)     wenn zum Zeitpunkt des mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet ist.
b)     wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt.
c)     wenn der Mieter ohne vorherige briefliche, telegrafische oder telefonische Benachrichtung am Tag, an dem das Mietobjekt beginnt, bis 18.00 Uhr das Mietverhältnis nicht übernommen hat.
d)     wenn der Mieter den Verpflichtungen dieses  Vertrages nicht nachkommt. Während die Verpflichtungen des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme in den unter 20 a, b, c und d genannten Fällen unberührt bleibt, ist der Vermieter seinerseits gehalten, für den vom Vertragspartner ungenutzten Zeitraum führ das Objekt einen anderen Mieter zu suchen, um den entstandenen Schaden möglichst zu begrenzen; der durch eine solche Weitervermietung erzielte Erlös muß dann von der Forderung an den ursprünglichen Mietpartner abgezogen werden, unter Abzug von 4,5% von die Gesammtsumme für Zeit-und Arbeits-aufwand. Diese Bestimmung gilt auch, wenn der Vertragspartner aus persönlichen-oder anderen Gründen das gemietete Objekt nicht in Gebrauch nehmen kann. Achtung! Dieses Rücktrittfonds ist nur gültig bis den Anreisetag!!
21.    Bei evt. Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Mietvertrag bzw. näherer Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem   Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben, sind die jeweils bereitwilligsten Partei den örtlichen Verkehrsverein (VVV) in dessen Arbeitsgebiet die beteiligte Ferienunterkunft sich befindet, um Vermittlung einer gütigen Einigung anrufen, mit Ausnahme juristischer Maßnahmen sicherstellender Art von Seiten des Vermieters, die keinen Aufschub gestatten.
22.    Die Vermittlung des örtlichen Verkehrsverein kann nur dann eingeschaltet werden, wenn der Vermieter der beteiligten Ferienunterkunft Mietglied des betreffenden Verkehrsvereins ist.
23.    Wenn auf die Vermittlung des örtlichen Verkehrsvereins durch eine der Parteien kein Wert gelegt wird oder diese Vermittlung aus anderen Gründen ausgeschlossen ist, kann der Streitfall dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden.
24.    Auf diese Vereinbarung sind die Recron-Bedingungen für Ferienunterkünfte zutreffend, der jüngste Ausgabe, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer von Midden-Gelderland. Dieses Bedingen sind zu finden auf www.recron.nl oder www.vakantieparkschouwen.nl.
25. Auf unsere Homepage finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Hier wird umschrieben wie wir umgehen mit persönliche Daten.
26.  Zum Schluß wünschen wir Ihnen viel Sonne und gute Erholung.

Bestimmungen für unsere Campingplätze

     
1.    Der Mieter erklärt sich einverstanden mit der gülltigen Tarifliste von Vakantiepark “SCHOUWEN” B.V. sowie der Tarife für zusätzliche Personen, Zelten und Pkw’s.
2.    Der Mieter wird gebeten, sich bei Ankunft an der Rezeption an zu melden und eine Kaution bei der Rezeption in Verwahrung zu geben. Wir bitten um Meldung bei Anderung Ihrer Aufenthaltsart.
3.    Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag unverzüglich als gelöst zu betrachten in nachstehenden Fällen:
a.     wenn innerhalb von 10 Tage  50% (oder was im Vertrag steht) des gesammtmietpreises 
        nicht empfangen ist.
    b.    wenn zum Zeitpunkt des mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet ist.
    c.    wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt.
d.    wenn der Mieter ohne vorherige briefliche, telefonische usw. Benachrichtung am Tag, an dem das Mietobjekt 
    beginnt, bis 18.00 Uhr das Mietverhältnis nicht übernommen hat.
e.    wenn der Mieter den Verpflichtungen dieses Vertrages nicht nachkommt.
Während die Verpflichtungen des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme in den unter 3a,b,c und d genannten Fällen unberührt bleibt, ist der Vermieter seinerseits gehalten, für den vom Vertragspartner  ungenutzen Zeitraum für das Objekt einen anderen Mieter zu suchen, um den entstandenen Schaden möglichst zu begrenzen. 
4.     der durch eine solche Weitervermietung erzielte Erlös muss dann der Forderung an der ursprünglichsten Mietpartner abgezogen werde, unter Abzug von 4,5% von die Gesammtsumme. Nur wenn dieses Fonds mitgebucht ist. Diese Bestimmung gilt auch, wenn der Vertragspartner aus persönlichen-oder anderen Gründen das gemietete Objekt nicht in Gebrauch nehmen kann. Achtung! Dieses Rücktrittfonds ist nur gültig bis den Anreisetag!!
5.     Das Vermieten Ihre Campingausrüstung oder Wohnwagens ist nur an Verwandte (Familien), aber nicht an Jugendlichen erlaubt. Bei Ankunft müssen sie sich melden und die Anmeldegebühr gemäss den geltenden Vorschrift bezahlen.
6.     Wenn sich Ihre Aufenthaltsart ändert, oder wenn Sie Besuch bekommen, so ist das aber sofort zu melden und Besuchertarif bezahlen. Der Eingeschriebene haftet stets für seine Gäste und Besucher oder Familienmitglieder, auch während seiner Abwesenheit.
7.     Wenn der Urlauber, dessen Familienangehörige, Logiergäste oder Besucher die sich aus diesem Vertrag, den Standardbedingungen, den Verhaltensregeln bzw. behördlichen nicht oder nicht angemessen erfüllt oder erfüllen - trotz vorgehender (schriftlicher) Verwarnung - hat Vermieter das recht, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen. Daraufhin hat der Urlauber seinen Standplatz/ Ferien-unterkunft zu räumen und das Vakantieparkgelände schnellstens zu verlassen.
8.     Wenn der Urlauber versäumt, seinen Standplatz zu räumen, hat der Vermieter das Recht, die Unterkunft auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Der Vermieter haftet nicht für dabei entstehende Schäden.
9.     Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung, Personenschäden und/oder Unfälle in bezug auf Sachen oder Personen, die während oder als Folge des Aufenthalts auf seiner Ferienpark verursacht werden.
10.     Haustiere können wir leider nicht zulassen.
11.     Der Mieter darf  keinen Beruf oder kein Gewerbe ausüben.
12.     Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Platz ordentlich und sauber gehalten und auch so hinterlassen wird.
13.     Hausmüll nur in zugebundenen grauen plastik Müllsäcke in den grossen Container deponieren. Grobabfall (Hausgeräte, Gartenmöbel, Fahrräder) ist man verpflichtet zelbst abzuführen. 
14.     Wir versuchen Sie dringend bei Benutzung der Toiletten und Waschräume, diese sauber zu hinterlassen. Achten Sie auch auf Ihre Kinder Toiletten sind keine Spielplätze!
15.     Wir vermieten nicht an Gruppen, nur an Familien.
16.     Es ist der Mieter untersagt durch Musik oder Lärm andere Miturlauber zu belastigen. Drachenfliegen, Fussball sowie andere Ballspiele sind nicht erlaubt zwischen den Wohnwagen, Zelten, Bungalows oder auf den Durchgangswegen und- pfaden.
17.     Parken ist nur auf Ihrem eigenen Platz erlaubt und also nicht auf freien Plätzen! Falls Ihre Pkw nicht auf den eigenen Platz steht, wird Tagestarif berechnet. Aus Sicherheidsgründen für Sie und Ihre Kinder beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Campingplatzes 10 km/h. Mopeds, Motorroller und andere Motoren dürfen nur mit abgestelltem Motor gefahren werden.
18.     PKW -verkehr zwischen22.00 und 7.00 Uhr sowie unnötiges Hin- und Herfahren sind nicht erlaubt..
19.     Der Platz  soll vom Mieter ganz sauber hinterlassen werden.
20.     Wenn bei Streitigkeiten auf die Vermittlung des örtlichen Verkehrvereins durch eine der Parteien keinen Wert gelegt oder diese Vermittlung aus anderen Gründen ausgeschlossen wird, kann der Streitfall dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden.
21.     Auf diese Vereinbarung sind die Recron-Bedingungen für Touristenstandplätze zutreffend, der jüngste Ausgabe, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer von Midden-Gelderland. Dieses Bedingen sind zu finden auf www.recron.nl oder www.vakantieparkschouwen.nl.
22. Auf unsere Homepage finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Hier wird umschrieben wie wir umgehen mit persönliche Daten.
23.     Zum Schluß wünschen wir Ihnen viel Sonne und gute Erholung!
 

Bedingungen Jahresplatz

1. Der Mieter erklärt, daß er über Lage, Größe und gut erhaltenem Zustand des Mietobjektes unterrichtet ist.
2. Der Mieter erklärt sich einverstanden mit dem gültigen Tarif von Vakantiepark Schouwen sowie den Tarifen für zusätzliche Personen, Beförderungsmitteln und Saisonszelten; er erklärt sich einverstanden, daß die Tarife sich ändern können.
3. Mietvertrag wird jedes Jahr automatisch verlängernd. Der Mieter wird gebeten vor den 1. September dem Vermieter schriftlich zu melden, wenn er keinen neuen Mietvertrag  für das nächste Jahr haben will.
4. Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag unverzüglich als gelöst zu betrachten in nachstehenden Fällen:
a) wenn vor den 30. Oktober 2022  € 850,00  nicht bezahlt ist.
b) wenn vor den 01. März 2023  nicht die volle Mietsumme entrichtet ist.
c) wenn der Mieter bevor der 30. Oktober 2022 das Vorzelt nicht abgebrochen hat.
Während die Verpflichtungen des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme in den unter 4a,b,c genannten Fällen unberührt bleiben, ist der Vermieter seinerseits gehalten, für den vom Vertragspartner ungenutzten Zeitraum für das Objekt einen anderen Mieter zu suchen.
5. Wenn der Mieter seinen übereingekommen Vertrag annullieren möchte, verwirkt er zum Vorteil des Vermieters eine Entschädigung bis zu 100% des Mietpreises.
6. Es ist nur möglich, einen Teil der Miete zurückerstattet zu bekommen, wenn der Platz vor dem 1. Juni frei übergeben worden ist.
7. Über eventuelle offene Schuldforderungen bezahlt man 1% Zins pro Monat ab dem Verfallsdatum. Eventuelle Einkassierungs- oder
Verfolgungskosten werden durch den Mieter bezahlt.
8. Der Mieter soll das Mietobjekt nicht an dritte Personen vermieten oder benutzen lassen mit oder ohne Vergütung. Das ist nur möglich, wenn der Vermieter seine Zustimmung gegeben hat. Die Personen zahlen in diesem Fall die Campinggebühr  unter Verantwortlichkeit der Mieter. Untervermietung ist verboten.
9. Eventuelle Logiergäste und/oder Besucher mit ihrem Beförderungsmittel zahlen die normal geltenden Tarife, auch wenn nicht alle Personen und/oder PKW(‚s) anwesend sind, die im Vertrag gemeldet sind. Sie sollen sich melden bei der Rezeption und im voraus zahlen. Wenn ein Logiergast oder Besucher nicht gemeldet ist, ist der Mieter des Platzes verantwortlich für die unbezahlte Summe. Wenn sowohl die Mieter als auch die Logiergäste versäumen zu zahlen, müssen wir notwendigerweise etwas unternehmen und können wir eine Buße von maximal €40,- belegen, exklusiv Verwaltungskosten.
10. Für den Mieter, seine Verwandten oder Besucher gelten alle die gleichen Bedingungen und die Anmeldeverpflichtungen und auch die Behördenbedingungen. NACHTRUHE VON 23.00 bis 07.00 Uhr.
11. Die Nummernschilder der aufgelisteten Autos müssen jederzeit aktuell sein. Unbekannte Nummernschilder passieren die Schranke nicht durch das Fahrzeugregistrierungssystem. Registrierte Autos müssen immer auf dem Mietobjekt geparkt werden.
12. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich untersagt.
13. Personen unter 21 Jahre sind nur auf den Ferienpark erlaubt, wenn während ihres Aufenthaltes mindestens ein Elternteil anwesend ist.
14. Der Mieter darf das Mietobjekt nur zum Ferienaufenthalt benützen und keinen Beruf oder Betrieb ausüben.
15. Ständige Bewohnung des Mietobjektes ist ausdrücklich verboten.
16. Es ist den Mietern der Jahresplätze nicht erlaubt, ab dem letzten Sonntag im Oktober bis zum dritte Freitag im März anwesend zu sein. Während dieser Periode sind die Wasserleitung, das Gas- und Elektrizitätsnetz und die sanitäre Verzögerung aus Sicherheitsgründen abgestellt und es ist nicht erlaubt ohne Zustimmung den Ferienpark zu betreten.
17. Der Mieter ist verpflichtet den Müll ausschließlich in zugebundenen Müllsäcken in die großen Müllcontainer, und Gartenabfall unverpackt in die Gartenabfallcontainer zu deponieren. Papier bitte zerlegt in den Papiercontainer. Glas in den Glascontainer. Anderen Abfall ist man verpflichtet selber abzuführen entweder zur Gemeinde Zierikzee oder im eigenen Wohnort. Wenn dieser Anforderungen nicht entsprochen wird, ist der Mieter des Platzes verantwortlich gehalten.
18. Der Mieter ist verpflichtet, immer Sorge zu tragen für die Unterhaltung, die Wiederherstellung und die Ausbesserung von Wasser- und Elektrizitätsleitungen, und auch die Maßnahme zur Vorbeugung von dem Einfrieren von Wasserleitungen. Bei jedem Wohnwagen, der angeschlossen ist an das Elektrizitätsnetz ist ein Grundkabel Pflicht zwischen den Wohnwagen und dem Elektrizitätskasten. Der Wohnwagen soll gesichert und geerdet sein. Ein Fehlerstromschutzschalter ist verpflichtet.
19. Ihre Caravans mit den dazu schriftlich gewährten Verzögerungen sollen sich in gutem und sicherem Zustand befinden und gehalten werden. Dazu sind wir auch angefangen mit den verpflichteten Sicherheitsprüfung die alle 3 Jahre durchgeführt werden soll.
20. Alle Feuer-Sicherheitsvorschriften sollten eingehalten werden.
21. Das Entfernen, Beschädigen oder Anbringen von Pflanzen, das Anbringen von Antennen /TV-Schüssel, Vorzelte, Sonnenvordach, Windschirmen, Umzäunungen, Stacketzäunen, Schuppen, oder Gartenhäusern, welche nicht original beim Mietobjekt gehören (eine offene Treppe vor der Caravantür ausgenommen), aber auch ein Pfad, eine Terrasse oder ein Garten bauen und im allgemeinen alles, welches den ursprünglichen Zustand des Grundstücks verändert, sind strengstens verboten, vorbehaltlich der schriftliche Genehmigung des Vermieters. Alles soll schriftlich angefragt werden. Alles was bei uns nicht bekannt ist, dürfen wir ohne extra Meldung entfernen.
22. Ein Ziehcaravan ist ein mobiles Objekt. Es kann passieren das durch neue Einrichtung oder andere Ursachen ein Ziehcaravan auf ein anderen Platz gestellt werden soll. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Kosten die dadurch entstehen.
23. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Grundstück und die direkte Umgebung immer sauber und ordentlich zu halten. Für Schäden am Bewuchs rund um den gemieteten Standplatz oder der Grasmatte, durch Schuld oder Unachtsamkeit der Bewohner, haftet der Mieter.
24. Nach abgelaufener Saison werden die Wasser-, Gas- und Stromstände abgelesen. Diese Abrechnung erhalten Sie ab 1. November.
25. Falls der Mieter seinen Standcaravan verkaufen möchte, aber den Caravan stehen lässt, muss er es dem Vermieter melden. Es ist dem Mieter nicht erlaubt der Caravan zu verkaufen zu einem Preis der höher ist als für einen Caravan ohne Platz. Der Preis wird festgestellt durch einen anerkannten Taxator. Dass Recht zu verkaufen lässt nicht zu das der Vermieter verpflichtet ist den Käufer wie einen Mieter zu akzeptieren. Der Mieter darf nicht verkaufen bevor der Vermieter den Käufer als neuen Mieter akzeptiert hat. Standcaravans älter als 15  Jahre dürfen nicht weiterverkauft werden. Bei einem Verkauf mit Erhaltung des Standplatzes sind € 900,- an den Verwalter abzuführen.
26. Wenn ein Ziehcaravan verkauft wird zahlt Mann 5% von der Miete. Pro Platz wird überlegt ob die Ziehcaravan mit oder ohne Platz verkauft werden kann.
27. Wenn der Mieter oder der Benutzer des Standplatzes, den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen oder Reglementen, den Behördevorschriften oder Anweisungen nicht nachkommt, oder sich auf eine Weise verhält daß im Einvernehmen vom Vermieter nicht verlangt werden kann, daß der Vertrag fortgesetzt wird. Der Vermieter hat immer das Recht den Mietvertrag ohne weitere Überlegung als losgelöst zu betrachten und gleichzeitig die Räumung und das Verlassen des Ferienparks zu fordern. In diesem Fall bleibt der Gast verpflichtet, die ganze Summe des übereingekommen Vertrages zu bezahlen.
28. Bei der Hinterlassenschaft des Ausräumens innerhalb des gestellten Zeitraumes, zahlt der Mieter eine Summe von € 15,- , für jeden Tag nach der festgestellten Zeit. Weiter wird der Vermieter, wenn der Mieter nicht ausräumt, berechtigt sein auf Rechnung des Mieters alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen bis hin zur Entfernung des Eigentums des Mieters ohne verantwortlich zu sein für eventuellen Schadenersatz.
29. Bei Beendigung der Miete des Jahresplatzes sollen alle durch den Mieter gemachten Änderungen, Verbesserungen der Anlage ohne weitere
Vergütung oder Entschädigung zurückgelassen werden, es sei denn, der Vermieter fordert den Platz wieder im Original Zustand zu hinterlassen,
auf Rechnung des Mieters.
30. Indem der Vermieter durch höhere Gewalt, Zufall oder andere Gründe verhindert ist die übereingekommen Leistung zu liefern, ist es dem Vermieter nur erlaubt die durch den Mieter schon im voraus bezahlte Mietsumme pro resto zurück zu zahlen.
31. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Mieters. Der Mieter soll selbst Sorge tragen für die Versicherung seines Eigentums.
32. Weiter wird alle gesetzliche Verantwortlichkeit, an Dritte bei Beschädigung, Personenschäden und/oder Unfälle für der Vermieter und auch für Personen, die für der Vermieter arbeiten in Bezug auf Sachen oder Personen, die während oder als Folge des Aufenthalts auf dem Ferienpark verursacht werden vollständig ausgeschlossen
33. Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Mietvertrag bzw. näherer Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben, kann der Streitfall dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden.
34. Auf diese Vereinbarung sind die Recron-Bedingungen für Feste Standplätze zutreffend, der jüngste Ausgabe, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer von Midden-Gelderland. Dieses Bedingen sind zu finden auf www.recron.nl oder www.vakantieparkschouwen.nl.
35. Auf unsere Homepage finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Hier wird umschrieben wie wir umgehen mit persönliche Daten.
36. Zum Schluß wünschen wir Ihnen viel Sonne und gute Erholung.                                                                                                        Die Frauen von Schouwen